Schreiben an die Gremienmitglieder des VZBs vom 06. März 2026

 

Sehr geehrter Herr Schieritz,
sehr geehrte Gremienmitglieder des VZB,


der ABV-Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 26.2.2026 ein weiteres Mal mit den öffentlich bekannt gewordenen Vorgängen im VZB befassen müssen. Dabei haben die öffentlichen Äußerungen aus den Reihen der Gremien des VZB und verschiedener Gruppierungen innerhalb und außerhalb des VZB eine große Rolle gespielt, nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen Außenwirkung für die Verlässlichkeit unseres besonderen Systems der Altersvorsorge.

 

In etlichen Begegnungen mit Mitgliedern und Amtsträgern unserer Versorgungseinrichtungen, in der interessierten Öffentlichkeit, im politischen Bereich sowie im Austausch mit Länderaufsichten wird immer wieder die Frage gestellt, ob ähnliche Entwicklungen wie im VZB auch in anderen Versorgungswerken eintreten könnten. Wir können dem mit Hinweis auf das von uns auf den Weg gebrachte ABV-Prädikat begegnen. Der anhaltend auch in den Medien ausgetragene Streit innerhalb des VZB hat dennoch bereits zu einigen negativen und belastenden Äußerungen hinsichtlich des Systems der Versorgungseinrichtungen geführt. Dies berührt die Interessen der ABV und aller Versorgungseinrichtungen erheblich.

 

In der über 100jährigen Geschichte der Versorgungswerke ist es den Selbstverwaltungen bisher immer gelungen, sowohl durch wirtschaftliche und politische Umfeldbedingungen als auch durch eigene Entscheidungen entstandene Probleme aus eigener Kraft zu bewältigen. Dies ist für den Bestand der Versorgungswerke insgesamt essentiell. Dies erwarten auch die 90 anderen Versorgungswerke und natürlich auch die Mitglieder der VZB von den gewählten Gremienmitgliedern! Es nützt nichts, stattdessen immer wieder nur auf die lange Dauer notwendiger Aufarbeitungsprozesse zu verweisen und die Aufmerksamkeit auf womöglich erst in etlichen Jahren entschiedene Auseinandersetzungen, um Schadenersatz zu lenken.

 

Dem VZB fließen jeden Monat nicht unbeträchtliche Beitragsmittel seiner Mitglieder zu. Die Entscheidungen über die Anlage dieser Mittel werden ausschlaggebend sein für die Erholungsfähigkeit des VZB aus eigener Kraft. Dabei müssen die für die Vergangenheit von Ihnen beklagten Defizite in der Rechtmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Strategiekontrolle vermieden und rechtzeitige, vollständige und verständliche Informationen sowie ausreichende externe Expertise in den entscheidenden Gremien gesichert werden. In einem Vorstandsbeschluss hat der ABV-Vorstand Anforderungen formuliert, die er an die Gremien des VZB richtet:

 

  • die Gewährleistung der Organisation des satzungsgemäßen Geschäftsbetriebs in Haupt- und Ehrenamt mit klaren, bezüglich der konkreten Vorgänge aus der Vergangenheit unbelasteten Verhältnissen bei der Gremienarbeit. 
  • ein deutlich anspruchsvolleres Timing zur Vorlage des testierten Jahresabschlusses 2024 und direkt anschließend des testierten Jahresabschlusses 2025.

 

Der ABV-Vorstand betrachtet es als selbstverständlich und verbindlich, dass die Mitglieder der ABV die Ziele der Arbeitsgemeinschaft und ihrer Mitglieder intern und extern nach Kräften unterstützen. Hierzu gehört u. a. auch die Unterstützung des vom ABV-Vorstand insbesondere auch wegen der Vorgänge im VZB beschlossenen Prädikats.

 

Sehr geehrter Herr Schieritz, unser mehrfach erklärtes Unterstützungsangebot für das VZB gilt auch weiterhin. Voraussetzung hierfür ist aber die Erfüllung der oben aufgeführten Erwartungen des ABV-Vorstands sowie die unaufgeforderte, regelmäßige und faktenbasierte schriftliche Information über alle aktuellen Entwicklungen.


Mit freundlichen Grüßen

 

Für den ABV-Vorstand
Der ABV-Vertretungsvorstand


Rudolf Henke, Dr. Eva Hemberger, Hartmut Rüdiger

 

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30. Januar 2026

Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes

 

Unermüdlich engagiert - Ernst Uhing

 

Eine Größe der Architektenschaft in Nordrhein-Westfalen wird gefeiert – Diplom-Ingenieur Ernst Uhing ist 70 Jahre alt geworden. Berufspolitisch und für uns Versorgungswerke ist er nach wie vor voller Tatendrang.

Schon seit 2001 ist EU, wie ihn Freunde nennen, Mitglied im Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, seit 2010 gehört er dem Vorstand der Bundesarchitektenkammer an. Vor rund 13 Jahren, am 9. September 2013, wählte ihn das Architektenparlament in Düsseldorf zum Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Unermüdlich setzt Ernst Uhing sich für die Interessen der 30.000 Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus ein.

Berufspolitisch, das hat der Jubilar in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder unter Beweis gestellt, hat Ernst Uhing einen konsequenten und gesamtgesellschaftlichen Blick für die Zukunft. Kein Wunder also, dass er bereits im Jahre 2009 für sein ehrenamtliches Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden ist.

Und so verwundert es vielleicht auch nicht, dass sich Ernst Uhing bei den Kammerwahlen 2025 nach 12 Jahren nicht noch einmal für die Wahl zum Präsidenten hat aufstellen lassen. Dies bedauern sicherlich viele, dennoch war es ihm immer ein Anliegen, auch die zukünftigen Generationen zu fördern. Denn nur eine aktive Beteiligung aller Generationen und damit auch des Nachwuchses, das wissen wir Vertreter der Freien Berufe in den Kammern und Versorgungswerken zuvorderst aus unserer praktischen Arbeit, geht es nicht.

Nur durch den Blick und die Mitwirkung anderer, besonders junger Menschen, weitet sich der eigene. Nur so kann Platz für neue Ideen und Ansätze geschaffen sowie Innovation ermöglicht werden. Nur so sichern wir unsere jeweiligen Berufsstände ab und machen sie zukunftsfest. Denn gerade deshalb haben die Freien Berufe seit Jahrhunderten Bestand und entwickeln sich – so wie jeweils nötig mit oder auch gegen den Geist der Zeit – stetig weiter. In Selbstverwaltung und Eigenverantwortung.

In unserer Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen wirkt Ernst Uhing seit 2016 als Mitglied im Vorstand und er bleibt uns in dieser Rolle erhalten. So profitieren wir von seiner Erfahrung als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Denn für den Jubilar ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ein Qualitätskriterium der freiberuflichen Berufsausübung. Und so erlebe ich Ernst Uhing immer als jemanden, der dieses Mantra, nämlich unser besonderes System zu bewahren und gegen Eingriffe zu schützen, fortlaufend vor Augen hat.

Anlässlich des Jubiläums fand im Baukunstarchiv NRW in Dortmund Mitte Januar ein politischer Geburtstagsempfang statt. Wie wichtig Ernst Uhings Wirken für die Interessen der Architektinnen und Architekten war und ist, zeigt nicht nur die Gästeliste mit Frau Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Spitze. Mit den baupolitischen Sprechern Jochen Ritter (CDU) und Arndt Klocke (Grüne) war die Koalition in Düsseldorf stark vertreten, von der Opposition im Landtag gratulierten die baupolitische Sprecherin der FDP Angela Freimuth ebenso wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Ott. Der Jubilar erhielt die Ehrenmitgliedschaft in der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) verliehen, mit der Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um Städtebau und Landesplanung verdient gemacht haben, ausgezeichnet werden.

Im Namen aller Versorgungswerke und stellvertretend für viele Wegbegleiter durfte auch ich die besten Wünsche persönlich überbringen. An dieser Stelle will ich Ernst Uhing nochmals ganz besonders für seinen nicht abebbenden Tatendrang und die Begeisterung für die Themen der berufsständischen Versorgung danken.

 

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19. Dezember 2025

Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes

 

Bedeutet Kapitaldeckung Casinozockerei?  Eine notwendige Klarstellung

 

Was steckt hinter den jüngsten Presseberichten über Kapitalverluste von Versorgungswerken?

 

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem gesondert zu betrachtenden Fall des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) und den anderen 90 Versorgungswerken der Freien Berufe. Beim VZB steht eine endgültige Klärung der Vorgänge immer noch aus. Nur so viel lässt sich bereits sagen: Die dort verfolgte Anlagepolitik ist in der berufsständischen Versorgung äußerst ungewöhnlich und sehr untypisch. Aus dem Fall des VZB lassen sich daher kaum Folgerungen für die anderen Versorgungswerke ableiten. Für diese ist vielmehr die Frage zu beantworten, ob die kapitalgedeckte Finanzierung, insbesondere in einem Niedrigzinsumfeld, strukturelle Risiken birgt, die es in einer puren Umlagefinanzierung nicht gäbe.

 

So wurde in vielen Artikeln eine zu risikogeneigte Kapitalanlage infolge der langen Niedrigzinsphase als Ursache für Kapitalverluste angenommen. Diese Sichtweise ist jedoch stark verkürzt. Tatsächlich haben einige Versorgungswerke zum Teil deutliche Verluste verzeichnet, vor allem im Immobilienbereich. Hauptursache sind jedoch die seit 2022 sprunghaft gestiegenen Zinsen. Kredite verteuerten sich, Baukosten zogen an, während zugleich die Nachfrage nach Büroflächen während der Pandemie deutlich zurückging. In der Folge gerieten auch etliche seriöse Immobilienentwickler in Schwierigkeiten – bis hin zur Insolvenz. Institutionelle Anleger, darunter auch Versorgungswerke, die sich direkt oder indirekt an der Finanzierung solcher Projekte beteiligt hatten, mussten entsprechende Abschreibungen vornehmen.

 

Es ist nachvollziehbar, dass sich Journalisten und manche Mitglieder fragen, warum wir überhaupt in risikobehaftete Anlagen investieren. Die einfache Antwort: Von nichts kommt nichts. In der institutionellen Kapitalanlage geht es in erster Linie darum, Ertragsmöglichkeiten und Risiken sorgfältig auszubalancieren. Ohne chancenorientierte Anlagen gäbe es keine dauerhaften Renditen oberhalb des notwendigen Rechnungszinses. Entscheidend ist, dass Risiken begrenzt und beherrschbar bleiben – und genau das stellen die Versorgungswerke der Freien Berufe sicher. Das ist keine Hexerei, sondern basiert auf einem realistischen Verständnis der Kapitalmarktrisiken und einem rationalen Umgang damit. Was dies bedeutet, zeigt anschaulich ein aktueller Beitrag aus der Sendung „50k“ des Hessischen Rundfunks, auf den wir am Ende dieses Kommentars mit einem Link hinweisenIn dieser Beziehung sind Skandinavier oder Niederländer, die einen Großteil ihrer Altersvorsorge auf kapitalgedeckten Säulen abstützen, sehr viel weiter als wir Deutsche.

 

In der berufsständischen Versorgung investieren wir daher nach klaren Grundsätzen:

 

Wir streuen breit über verschiedene Anlageklassen.

Risikobehafteten Anlagen mit höheren Chancen stehen in einem vernünftigen Verhältnis zu festverzinslichen Investments. Unser Handeln orientiert sich an den Vorgaben der Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen. Die Kapitalanlage wird durch erfahrene Fachleute betreut und Einzelinvestments und Anlagestrategien durch externe Experten vorbereitet. Die Selbstverwaltung verantwortet zwar am Ende die Anlageentscheidung, doch keineswegs ist es so, dass, wie nicht selten unterstellt, ausschließlich fachfremde Ärzte, Apotheker oder Architekten Milliardenvermögen steuerten. Viele Satzungen sehen die Beteiligung von erfahrenen Kapitalanlegern, Juristen und Versicherungsmathematikern vor. Zusätzlich benötigen auch die Berufsangehörigen in den Gremien Sachkundenachweise, die sie etwa in der ABV-Akademie erwerben können. Auf der jüngsten Mitgliederversammlung hat der Vorstand ein ABV-Prädikat vorgestellt, das Versorgungswerke in Zukunft bei Beachtung bestimmter an Anlagesicherheit und Risikokontrolle orientierter Kriterien erwerben können.

 

Die Versorgungswerke „zocken“ nicht. Wir investieren vorausschauend und mit Augenmaß, um den langfristigen Wert des Vermögens der Mitglieder zu sichern. Der Erfolg aus mehr als hundert Jahren gibt uns recht: Wir erwirtschaften unsere Leistungen aus eigener Kraft – ohne staatliche Zuschüsse. Die Ausgangsverrentung für unsere Mitglieder liegt weiterhin über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinzu kommen besondere Leistungen, etwa die Berufsunfähigkeitsabsicherung ab dem ersten Monat der Mitgliedschaft – ohne Gesundheitsprüfung und ohne das Risiko, bei eingetretener Berufsunfähigkeit ggf. einem fachfremden Beruf nachgehen zu müssen.

 

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https://www.ardmediathek.de/video/50k-das-ard-finanzformat/folge-15-du-verstehst-risiko-falsch-warum-schweden-sogar-die-rente-hebelt/hr-fernsehen/MzhlMWM0MmUtMmM1ZC00MmFhLWEyOWEtNWRmN2Y3MzhkNjI0

 

 

 

 

 

17. Dezember 2025

Reaktion auf das ABVprädikat und Experteninterview - Auszüge aus zwei Artikeln des Berliner Tagesspiegel

 

Das Statement der ABV zur Einführung des ABVprädikats wurde vom Berliner Tagesspiegel aufgegriffen. In der Online-Ausgabe vom 16. Dezember 2025 schreibt der Autor Simon Schwarz, dass die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) ein Siegel für vertrauensvolles Anlegen einführe. ... Ziel der Einführung des Prädikats sei es, „Mitgliedern zu ermöglichen, ihre Professionalität auch nach außen hin zu unterstreichen und somit die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des berufsständischen Versorgungssystems stärker sichtbar zu machen“. Die ABV sei in Sorge, dass der Skandal um das Versorgungswerk der Zahnärzt:innen dem Ansehen aller Versorgungswerke schade. Er zitiert aus einer Antwort des ABV-Geschäftsführers Stefan Strunk: „Dieses Prädikat können alle 91 Versorgungswerke beantragen, die nachweislich die Leitplanken der ABV einhalten und somit eine den Regelungen entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung eines Versorgungwerks (...) verfolgen“, erklärte er. Hierzu zählen laut Strunk unter anderem ein Asset-Liability-Management (ALM), Stresstests, Compliance-Regelungen, versicherungsmathematische Gutachten und testierte Jahresabschlüsse."

 

Am 17. Dezember veröffentlichte der Tagesspiegel ein Interview mit dem Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, Harald Walz. Darin warnt dieser davor, "Versorgungswerke nach dem Anlagedebakel in Berlin pauschal zu skandalisieren. ... Das ist ein Einzelfall. Und er sollte nicht zu einer pauschalen Schelte der Versorgungswerke führen. Solche – vielleicht auch strafrechtlich relevanten – Vorfälle wie beim Berliner Versorgungswerk der Zahnärzte gibt es auch bei Versicherern und bei Banken. Man sollte den Fall aufklären, aber man sollte sich davor hüten, die Versorgungswerke insgesamt zu skandalisieren."

 

Allerdings, so lautet die nächste Frage,  habe es auch bei den Versorgungswerken der Zahnärzte in Norddeutschland und bei Apothekern in Schleswig-Holstein Verluste gegeben. Professor Walz Antwort: "Ja, aber das sind andere Fälle, die Sie mit dem Berliner Skandal nicht vergleichen können. Versorgungswerke, die langfristig anlegen, hatten vor einigen Jahren mit einem dramatischen Zinsanstieg zu kämpfen. Aus der Minuszinsphase – Bundesanleihen hatten eine Rendite von minus 0,8 Prozent – wurde 2022 plötzlich ein Zinsanstieg auf plus vier Prozent. Das macht auch soliden Anlegern Probleme. Viele Pensionskassen und Versorgungswerke haben das Geld der Versicherten sehr langfristig angelegt, um etwas höhere Zinsen zu bekommen. Und dann sind die Zinsen plötzlich in die Höhe geschossen."

 

Damit wird in wünschenswerter Deutlichkeit klargerückt, dass die pauschalisierende Dramatisierung einiger Presseberichte, die eine Million Renten in Gefahr sahen, völlig ungerechtfertigt ist.

 

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9. Dezember 2025

Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes

 

Erwerbstätigenversicherung - realistisch betrachten statt romantisch!

Ein Namensartikel von Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes

 

Die Forderung nach der Einbeziehung neuer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht neu – doch bislang ist sie uns vor allem als eine Wunschvorstellung der politischen Ränder begegnet. Angebliche Gerechtigkeitsgründe zeichneten dabei die argumentative Grundlage: Ein gewisser gutverdienender Bevölkerungsanteil würde sich aus der Verantwortung ziehen oder „ein Topf für alle“ sei doch eine nette unbürokratische Sache; Linke und AfD unterscheiden sich in dieser Vorstellung kaum voneinander.

 

Inzwischen aber hat die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung Kreise gezogen, wobei sich die Argumentation nicht wesentlich änderte. Zunächst manifestierte die SPD die Einheitsrente in ihrem Parteiprogramm zur Bundestagswahl 2025. Nun gewann der Juniorpartner prima vista sogar die Union, sich der Diskussion über diese vermeintliche Vision eines „gerechteren“ Alterssicherungssystems zu öffnen. Wie sonst sollte man das Ergebnis des Koalitionsausschusses Ende November bewerten, wonach sich die noch zu besetzende Rentenkommission mit der „Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung“ beschäftigen solle?

 

Wenn eine Erwerbstätigenversicherung ernsthaft die Diskussion in der Rentenkommission als Reformoption überstünde, käme dies einem Tabubruch gleich. Ging es bislang um eine Gerechtigkeitsfantasie kollektivistischer Parteien, so ist sie mit der Aufnahme in den Themenkatalog der Rentenkommission ein ganzes Stück näher an die Verhandlungsmasse für die Realpolitik herangerückt.

 

Das Gravierende daran ist: Die finanziellen Defizite würden mit der Einbeziehung von Beamten oder von Angehörigen der Freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung nur vergrößert. In Versorgungswerken werden heute die Risiken von Freiberuflern – insbesondere die höhere Lebenserwartung – im Kollektiv gegenseitig abgesichert. Dieser Vorteil würde sich bei einer Eingliederung der Freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung nach den Eintrittsgewinnen in einen Nachteil umkehren – und zwar für die heutigen Rentenversicherten. Denn Freiberuflern würden im Schnitt höhere Renten zustehen, die noch dazu länger ausbezahlt werden müssten.

 

Im Übrigen beteiligen sich die Angehörigen der Freien Berufe über das Steuersystem an den Bundeszuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung, erhalten für ihre Altersvorsorge aber keinerlei Steuergelder aus der Staatskasse. Sie finanzieren sich mit Unterstützung des Kapitalmarktes selbstständig. Bei einem Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung müsste ein entsprechender Anteil der Bundeszuschüsse auch für diese neue Gruppe eingeplant werden.

 

Es ist daher mehr als ratsam, sich mit der Erwerbstätigenversicherung nicht romantisch, sondern realistisch auseinanderzusetzen und genau zu überlegen, welche Schritte in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen des Rentensystems tatsächlich sinnvoll sind. Denn eine Einheitsrente käme nicht nur einem grundlegenden Umbau der ersten Säule des deutschen Alterssicherungssicherungssystems gleich, der darüber hinaus Jahrzehnte lang andauern würde. Dies würde fatalerweise auch dazu führen, dass die finanziellen Probleme, die die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des demografischen Wandels schon heute hat, noch wachsen würden.

 

An den Rändern sagt man, dann müsse man eben das Äquivalenzprinzip abschaffen. Man will so einen Weg zur Verbesserung der finanziellen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung eröffnen.

 

Davon rate ich dringend ab. Denn das Äquivalenzprinzip, also das Gleichgewicht von Beitrag und Leistung, ist nicht nur ein grundlegendes Element der Leistungsgerechtigkeit der Rente und essentiell im Lichte der deutschen Sozialversicherungstradition. Sie fußt auf Leistungsgerechtigkeit, Versicherungsprinzip mit Beitragsfinanzierung und -äquivalenz sowie der Orientierung an der Erwerbsarbeit. Es ist zuvorderst eine Anerkennung der eignen Arbeitskraft. Würde dieses Prinzip abgeschafft, ginge ein weiterer Anreiz verloren, mehr zu leisten. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage, in der sich unser Land befindet, kann das keine Antwort sein.

 

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29. Oktober 2025

Berichterstattung zum VZB: Reaktion der ABV

 

Der Vorstand der ABV hat nach Hinweisen zu erheblichen Fehlinvestitionen und Missmanagement in der Vergangenheit beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) unverzüglich weitere Auskünfte vom VZB eingeholt. Die Auskünfte des neuen Vorstands des VZB hinterlassen den Eindruck, die von der ABV aufgestellten Leitplanken für Versorgungswerke und für ihre Anlagestrategien seien vom VZB in den vergangenen Jahren nicht eingehalten worden. Ein erheblicher Schaden sei eingetreten. Bestehende externe und interne Kontrollmechanismen scheinen nicht gegriffen zu haben.

 

Die ABV begrüßt, dass Vertreter des VZB erklärt haben, dass sämtliche Aspekte der Vorwürfe aufgeklärt werden sollen.

 

Als konkrete Maßnahme zur Prävention hat der Vorstand der ABV die zeitnahe Einführung eines Prädikats beschlossen, das alle Versorgungswerke, die Mitglied in der ABV sind, beantragen können, die nachweislich alle Leitplanken der ABV einhalten und somit eine den Regeln entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung eines Versorgungwerks, z. B. ALM-Studien, Stresstests, Compliance-Regelungen, versicherungsmathematisches Gutachten, testierter Jahresabschluss, verfolgen.

 

Die ABV weist gleichzeitig daraufhin, dass von den 91 Versorgungswerken, die Mitglied in der ABV sind, lediglich gegenüber einem Versorgungswerk Vorwürfe wegen unlauteren Verhaltens bei seiner Anlagestrategie in Rede stehen. Der Vorwurf eines Systemversagens, wie er in einigen Stellungnahmen erhoben wurde, entspricht daher nicht den Tatsachen und ist schlicht und einfach falsch. Vorwürfe dieser Art weist die ABV im Interesse aller Versorgungswerke mit Entschiedenheit zurück. Seit über 100 Jahren ist das System der Versorgungswerke insgesamt ein verlässlicher Partner der Freien Berufe und wird dies auch bleiben.

 

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04. März 2025

Presseberichte: Irritationen über Investitionsverluste einzelner Versorgungswerke

-Information des ABV-

 

Jüngste Medienveröffentlichungen erheben den Vorwurf, dass einzelne Versorgungswerke bei ihrer Anlagestrategie nicht die nötige Sorgfalt haben walten lassen. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), die die gemeinsamen Interessen aller 91 Versorgungswerke in Deutschland vertritt, hat diese Veröffentlichungen mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Sie weist daraufhin, dass sie allgemeine Regelungen für ihre Mitglieder aufgestellt hat, die strenge Vorgaben für die Kapitalanlagen und das Risikomanagement der Mitglieder enthalten. „Diese Leitplanken dienen dem Schutz von Kapitalanlagen und sollen verhindern, dass Fehlinvestitionen hinsichtlich Selektion, Mischung und Umfang getätigt werden“, betont Rudolf Henke, Vorstandsvorsitzender der ABV.

 

Auch wenn die 91 Mitglieder rechtlich nicht verpflichtet sind, diese Normen einzuhalten, richten sich die meisten Mitglieder nach ihnen oder haben mit der jeweiligen Aufsicht abgestimmte Regelungen. Alle Regeln werden fortlaufend neuen Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst. Für eine etwaige Kontrolle von Anlagestrategien oder gar von konkreten Anlagen durch die ABV gebe es allerdings keine Rechtsgrundlage, so Henke.

 

Neben diesen Leitplanken bietet die ABV ihren Mitgliedern auch einen Stresstest, ein Konzept für Asset-Liability-Management-Studien sowie Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Gremienmitglieder und hauptamtliche Beschäftigte an, insbesondere in den Bereichen der professionellen Kapitalanlage, die eine Qualifizierung oder Weiterqualifizierung hinsichtlich wesentlicher Kenntnisse der Finanz- und Anlagepolitik ermöglichen.

 

Die ABV weist gleichzeitig darauf hin, dass bei Kapitalanlagen erfahrungsgemäß trotz aller Vorsorge und strengster Kontrollen durch interne Gremien und externe Aufsicht nicht vorhersehbare Entwicklungen in Wirtschaft und Finanzpolitik oder auch nicht absehbare negative Geschäftsentwicklungen bei den investierten Firmen im Rahmen einzelner Engagements eintreten können. In der Regel werden solche Verluste durch die Erträge bei anderen Investments ausgeglichen. Für den Fall, dass dies in besonderen Situationen -zum Beispiel bei einer andauernden Immobilienkrise- nicht möglich ist, werden von allen Versorgungswerken Reserven vorgehalten, so dass die Verluste sich nicht unmittelbar auf Rentenleistungen und Rentenanwartschaften auswirken.

 

Im Interesse ihrer Mitglieder geht die ABV davon aus, dass die in den Medienveröffentlichungen genannten Versorgungswerke die jeweiligen Sachverhalte intern aufklären und die entsprechend notwendigen Konsequenzen ziehen.

 

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Die ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ist die Spitzenorganisation der 91 auf Landesrecht beruhenden öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. Aufgabe und Ziele der ABV sind es, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren, zu fördern und zu vertreten.